Sachkundige im Pflanzenschutz…
... sind zur regelmäßigen Weiterbildung verpflichtet, wenn Sie Pflanzenschutzmittel anwenden wollen. Wiederkehrend ist in jedem 3-Jahres-Zeitraum eine anerkannte Fortbildungsveranstaltung zu besuchen. Ihre Teilnahme ist durch eine Bescheinigung zu belegen, bei Kontrollen muss diese Teilnahmebescheinigung vorgezeigt werden. Bei der Wilhelm Kemming GmbH im Sächsischen Roßwein/Haßlau wird der Landwirtschaftsberater Dipl.agr. Andreas Wilhelm eine solche zertifizierte Forbildungsveranstaltung durchführen [...]