Fachbetrieb für Pflanzenschutz
und Landschaftsgärtnerische
Pflegearbeiten
Kommunale Reststoffverwertung
Landtechnik - Service 

Chemische Unkrautbekämpfung - bedingt genehmigungsfähig!

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  PDF_ICON.jpg„Aufgrund der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung ist der Einsatz des Wirkstoff Glyphosat auf versiegelten Flächen mit Entwässerung in Kanalisation / Gewässer nur mit bestimmten Anwendungsverfahren möglich.

Anträge zum Einsatz des Walzenstreichverfahrens Rotofix auf versiegelten Flächen dürfen laut Erlass des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz in Düsseldorf vom 10.11.2005 nur genehmigt werden, wenn das chemische Verfahren in Kombination mit alternativen, nicht-chemischen Verfahren, z.B. Heißdampf, angewendet wird. Jedem Antrag ist daher ein auf die speziellen Bedürfnisse zugeschnittenes Pflegekonzept beizufügen.“

Veröffentlichung Pflanzenschutzdienst NRW, Stand 01-2006.
     
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Wilhelm Kemming GmbH
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